Gleichberechtigung. Warum erhalten Frauen keinen Zugang zu allen kirchlichen Ämtern?
- 12.11.2021
- Im Grundgesetz (Art. 3) der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein unveräußerliches Grundrecht. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sozialer Klasse, Bildung, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion wird auch von der römisch-katholischen Kirche angeprangert: Die Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils hat bis heute bindende Maßstäbe gesetzt, Gleichheit und Würde aller Glieder der Kirche bilden die grundlegende Norm im Verhalten zueinander, und doch ist für Frauen – aufgrund ihres Geschlechts – der Zugang zu allen kirchlichen Ämtern verwehrt. Frauen sind in Führungspositionen der Kirche tätig, als Leiterinnen von Seelsorgeämtern oder Akademien, als Justiziarinnen, als Präsidentin der Caritas oder Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz. Nicht möglich ist jedoch der Zugang von Frauen zum sakramentalen Amt, das heißt die Weihe zur Diakonin, Priesterin oder Bischöfin. Unter Rückbezug auf can. 1024 CIC, dass nur der „getaufte Mann die heilige Weihe gültig empfängt“, hat Papst Johannes Paul II. in seinem Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ (1994) festgeschrieben, dass die „die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priester¬weihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ (OS 4) „Feststehende Norm“, so der Papst, ist „die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer“, „die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte“ (OS 2). Auch Papst Franziskus hält an der Verbindlichkeit dieses lehramtlichen Textes fest, begründet wird der Ausschluss dabei in den Bahnen scholastischer theologischer Tradition mit dem Argument der „natürlichen Ähnlichkeit“, das heißt, eine Frau könne Jesus Christus, der Mann war, nicht entsprechend repräsentieren. Nicht erst in der Gegenwart – wie auf dem Ökumenischen Kongress zu Frauen in kirchlichen Ämtern, der im Dezember 2017 an der Universität Osnabrück stattfand – wer¬den diese Argumente entkräftet und ihre Frauenfeindlichkeit offengelegt; von Bedeutung sind hier zum Beispiel mystische Traditionen. Die Klarissin Loppa vom Spiegel stellte in einer Buchmalerei eine Frau bei der Konsekration der Hostie dar (circa Mitte des 14. Jahrhunderts). Im Forum 3 des Synodalen Wegs „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“ erarbeiten wir einen Grundtext und Handlungstexte, in denen wir von der Perspektive der fehlenden Geschlechtergerechtigkeit ausgehen und deutlich machen, dass das „Festhalten am Männern vorbehaltenen Weiheamt und seiner Struktur“ hinderlich ist für den grundlegenden Auftrag der Kirche der Verkündigung des Evangeliums. Meine Hoffnung ist, dass die fundierten theologischen Arbeiten, die im deutschsprachigen Raum zur Reform der römisch-katholischen Kirche, zum Amtsverständnis und zur sakramentalen Weihe von Frauen vorgelegt werden, in einer weltkirchlichen Perspektive rezipiert werden. Auf unserem Synodalen Weg wirkt Gottes Geist, das ist meine Überzeugung: im Sinn einer Reform der Kirche, um glaubwürdig das Evangelium von der Barmherzigkeit Gottes und einem geschwisterlichen und anerkennenden Miteinander zu verkünden. Darum setze ich mich ehrenamtlich im Forum ein und unterstütze die deutschen Bischöfe, dass sie mutig diese Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit in den weltweiten synodalen Prozess einbringen.