Skulpturen verhüllt, Gemälde weggesperrt. Ist Kunst noch frei?
- 17.11.2017
- Eine ungewöhnliche Frage, gibt es doch im europäischen Raum eine verbriefte Kunstfreiheit. Kunst genießt das Privileg Bildprogramme und Visualisierungen offen zu nutzen, beziehungsweise hervorzubringen, die anderen Bevölkerungsgruppen nur beschränkt zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Bilder, die starken Restriktionen unterliegen. Gemeint sind politisch prekäre Zeichen wie die Symbole des Nationalsozialismus oder Bilder mit pornographischem und gewaltverherrlichendem Inhalt. Also jene Bilder, die den Jugendschutz gefährden und die man von sozialen Netzwerken fernzuhalten sucht. Doch ist künstlerische Freiheit keine Narrenfreiheit, und die Orte der Kunst versuchen, dem Kinderund Jugendschutz gerecht zu werden. So ist es gängige Praxis, dass Museen, Galerien und Kunstvereine transparent darüber informieren, ob prekäre Bilder gezeigt werden. Durchaus vergleichbar mit den Beschriftungen von Tonträgern, die Eltern vor expliziten Songtexten warnen. Dennoch: Diese freiwillige Selbstkontrolle ist keine rechtlich gebotene Auflage, sondern entspricht dem Wunsch der kunstvermittelnden Institutionen, einem bürgerlichen Grundkonsens zu entsprechen. Diese Haltung kann aber auch einer Selbstzensur gleichkommen. So war die Absage einer Werkschau im Essener Museum Folkwang von Balthus – einem Künstler, der bislang zum festen Kanon der klassischen Moderne gehörte – dem Umstand geschuldet, dass eine intensive öffentliche Diskussion um Pädophile stattfand und das balthussche Oeuvre entsprechend verdächtig erschien. Auch der Skandal um einen malerischen Beitrag der amerikanischen Künstlerin Dana Schutz zur Whitney-Biennale, in dem sie das Bild von einem durch weiße Polizeigewalt zu Tode gekommen Afroamerikaner abstrahierend bearbeitete, erzeugte eine Diskussion um die Grenzen der Kunst. Aktuell ist zu erwarten, dass im Rahmen der breit geführten Sexismus-Debatte künstlerische Positionen zur Disposition stehen könnten. So auch schon geschehen beim Internet Streaming-Dienst Netflix, der die preisgekrönte Serie „House of Cards“ ob der publik gewordenen sexuellen Übergriffe des Hauptdarstellers absetzte. All diese Aktivitäten scheinen dem Bild der deleuzschen Kontrollgesellschaft (Gilles Deleuze, franz. Philosoph, 1925-1995) zu folgen. Es braucht demnach keine rechtsverbindlichen Vorschriften und Sanktionen, da sich das System selbst kontrolliert und der allgegenwärtige Kontrollblick sich in die Subjekte eingeschrieben hat. Und – so die abschließende Frage – ist das nicht gut so? Sollte nicht auch die Kunst ihre Freiheit dort begrenzen, wo die des Anderen anfängt? Sind visuelle Grenzüberschreitungen Übergriffe auf die Bildhoheit jedes Einzelnen? Gibt es eine individuelle Bildsphäre, die es zu schützen gilt? Ich denke nein, denn Bilder der Kunst sind Teil einer gelebten Bildkultur, die ihren spezifischen Reiz dadurch entfalten, dass sie das Gewohnte durchbrechen, irritieren und vertraute Muster in ungewöhnliche Kontexte rücken. Ohne derartige Bildpraxen stagnieren Gesellschaften und verhindern Öffnung und Weiterentwicklung. Die offene Gesellschaft braucht eine freie Kunst, die nicht einer hypermoralischen Restriktion unterliegt. Das heißt natürlich nicht, dass der Kinder- und Jugendschutz nicht mehr greift.