Das Projekt analysiert die Funktionsweise des Visums im deutschen Recht, das als Infrastruktur der Produktion von (Im-)Mobilität in Form einer präventiven Steuerung des Zugangs und Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen aufzufassen ist. Das Projekt besteht zum einen aus einer rechtshistorischen Untersuchung über den Zeitraum 1867 bis 1990, in dem sich die Visumspflicht und der Charakter des Visums immer wieder verändert haben. Es umfasst zum anderen eine rechtssoziologische Untersuchung der beabsichtigten und erreichten Lenkungswirkungen der rechtlichen Regelungen seit dem Ausländergesetz 1990.