Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen künftig straffrei?
- Hero Schall
- 07.11.2008
- Das Thema "Sterbehilfe" wird - nicht nur juristisch - deshalb so kontrovers diskutiert, weil es sich in einem extremen Spannungsverhältnis bewegt: Auf der einen Seite steht der möglichst umfassende Schutz des menschlichen Lebens als des höchsten Rechtsguts überhaupt, auf der anderen Seite das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen verbunden mit dem Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Vor diesem Hintergrund plädiere ich dafür, an dem grundsätzlichen Verbot einer Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) festzuhalten (zur Betonung des hohen Stellenwerts des menschlichen Lebens und zur Vermeidung von Missbräuchen), andererseits aber bestimmte, vom Gesetzgeber möglichst genau fixierte Ausnahmen zuzulassen. Diese Ausnahmen vom strafrechtlichen Tötungsverbot sind danach zu bestimmen, ob bei einem irreversiblen tödlichen Verlauf der Krankheit bzw. bei nicht zu lindernden Schmerzen dem erklärten oder mutmaßlichen Sterbewillen des Patienten Vorrang einzuräumen ist und ihm dadurch ein Tod in Würde und Schmerzfreiheit ermöglicht wird. Die präzise Bestimmung dieser Voraussetzungen ist natürlich nicht einfach, sie ist aber - wie verschiedene Reformvorschläge zeigen - machbar. Angesichts des gegenwärtigen unsicheren Rechtszustands ist jedenfalls gesetzgeberisches Handeln dringend notwendig - nicht nur zum Schutz des Patienten, sondern auch um die in diesem menschlich schwierigen und juristisch unsicheren Grenzbereich tätigen Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten.