Korruption, Terrorismus, Menschenhandel.
Wie geschieht die Strafverfolgung in Europa?
- 13.11.2009
- Die Aufhebung der Grenzkontrollen in der Europäischen Union (EU) hat die Freiheit der europäischen Bürger erheblich erleichtert, aber auch den Verbrechern ein länderübergreifendes Agieren leichter gemacht. Hinzukommt, dass der Aktionsradius der Strafverfolgungsbehörden in der EU lange Zeit weitgehend auf ihre jeweiligen Staatsgrenzen beschränkt war. Um die Herausforderung der internationalen Kriminalität zu bewältigen, bewegt sich die EU schrittweise auf einen einheitlichen Rechtsraum zu. Seit der Verabschiedung des Vertrages von Amsterdam, der die Errichtung eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts offiziell zu einem Ziel der EU erklärt, wurden insbesondere im Hinblick auf die Verfolgung der Organisierten Kriminalität und deren Tätigkeitsbereiche (Korruption, Drogen-, Waffen-, Menschenhandel etc.) zahlreiche Maßnahmen verabschiedet. Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig. Die EU-Mitgliedstaaten können unter anderem Maßnahmen zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Terrorismus und illegaler Drogenhandel schrittweise annehmen. In der praktischen Verfolgungstätigkeit setzen die Mitgliedstaaten auf eine intensive Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und die Schaffung europäischer Strafverfolgungsinstitutionen. Auch in diesem Bereich wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die zu einer schnelleren und effizienteren Zusammenarbeit beitragen sollen. Mit Abstand der größte Fortschritt war der Aufbau von Europol, einem Informations-, Koordinations- und Austauschzentrum auf EU-Ebene, dem Polizei- und Zollbeamte angehören. Eurojust kann in grenzüberschreitenden Rechtssachen sofortige Rechtsberatung und -hilfe für Ermittlungsbeamte, Staatsanwälte und Richter in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geben. Aber auch der Austausch strafverfolgungsrelevanter Informationen über die Grenzen hinweg setzt gemeinsame Normen für den Zugang zu Datenbanken und deren Interoperabilität voraus. Auch in diesen Bereichen werden europaweit geltende Vorschriften angestrebt. Der Europäische Haftbefehl vereinfacht, erleichtert und effektiviert die Auslieferung von Personen innerhalb der EU. Die Europäische Kommission hat – mit Zustimmung des Parlaments – in ihrem Finanzierungsprogramm für den Zeitraum 2007-2013 nahezu fünf Milliarden Euro für Strategien im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit vorgesehen.