Konflikte. Lieber zum Schlichter als zum Richter?
- 15.11.2013
- Wann sollte man zum Schlichter gehen, welche Vor- und Nachteile gibt es und wie rechtsverbindlich sind Schlichtersprüche? Konflikte gehören zum täglichen Leben: Das im Internet bestellte Gerät funktioniert nicht; die gebuchte Traumreise führt auf eine Großbaustelle; der Nachbar baut seinen Zaun über die Grenze. Was tun, wenn alle Briefe und Gespräche keinen Erfolg haben? Für diesen Fall gibt es die Amts- und Landgerichte, die neutral und unabhängig den Streit entscheiden. Obwohl diese Gerichte gut organisiert sind, können Prozesse lange dauern und teuer werden. Denn bevor der Staat gegen den Willen einer Seite mit Zwang vorgeht, muss alles sehr genau geprüft werden. Für viele Menschen sind Gerichtsverfahren mit Sorge und Ärger verbunden. In sehr vielen Fällen ist es daher ratsam, vor dem Gang zum Gericht erst einmal zu versuchen, ob der Konflikt nicht auch einfacher aus der Welt geschafft werden kann. Dafür gibt es Schlichtungsstellen, wo eine neutrale Person daran arbeitet, den Konflikt gemeinsam mit den Parteien zu lösen. Die Schlichtungsstellen sind dabei sehr erfolgreich. Mehr als die Hälfte der Verfahren wird zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen. Jede Privatperson kann jederzeit eine zuständige Schlichtungsstelle anrufen. Erfreulicherweise ist die Auswahl groß. Verbände von Banken, Versicherungen oder Baufirmen haben eine Schlichtungsstelle, außerdem die Industrie- und Handelkammern, Handwerkskammern sowie die Kammern der Anwälte, Ärzte, Steuerberater oder Architekten. Auf der Homepage des niedersächsischen Justizministeriums findet sich eine gute Übersicht. Viel falsch machen kann man bei der Auswahl nicht. Wenn eine Schlichtungsstelle sich für unzuständig erklärt, versucht man es eben bei einer anderen. Im Beispiel der Internet-Bestellung könnte man sich beispielsweise an »online-schlichter.de« wenden. Das insbesondere von der EU stark geförderte Netz der Schlichtungsstellen ist nicht ganz lückenlos. Bei einer einzelnen Reise per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die aber nicht für Pauschalreisen aus dem Katalog zuständig ist. Wenn also die Traumreise auf eine Baustelle geführt hat, gibt es möglicherweise keine zuständige Schlichtungsstelle. Man kann allenfalls versuchen, sich bei einem Verbraucherverband zu beschweren. Bei Streit mit dem Nachbarn besteht oft sogar die Pflicht, erst einen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau anzurufen, bevor man bei Gericht klagen kann. Diese wohnen in der Nähe. Die Adresse findet man im Internet, bei der Stadtverwaltung oder beim Amtsgericht. Viele Schlichtungsstellen sind kostenlos oder sehr günstig. Bindend ist die Schlichtungsempfehlung einer Schlichtungsstelle zunächst einmal nicht. Nur wenn beide Seiten mit der Empfehlung ausdrücklich einverstanden sind, wird diese verbindlich. Durch den Versuch einer Schlichtung kann man nur gewinnen – und wenn es nicht klappt, kann man in jedem Stadium der Schlichtung doch noch ein Gericht anrufen. Wahrscheinlicher ist es aber, dass die Schlichtung Erfolg hat und der Gang zum Gericht so vermieden werden kann.