Gefälschte Medizin. Was wird dagegen getan? Wie kann ich mich schützen?
- 11.11.2016
- Arzneimittelkriminalität ist ein Wachstumsmarkt. Er umfasst unter anderem den Handel mit Arzneimittelfälschungen oder nicht zugelassenen Medikamenten, das Sportdoping sowie den illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln. Mehr und mehr illegale Medikamente kommen über illegale Vertriebswege auf den Markt und gefährden das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Gewinnmargen sind hoch. Schätzungen zufolge wird durch Fälschungen jährlich ein Umsatz von weltweit 75 Mrd. US-Dollar erzielt. Der illegale Handel mit gefälschten Potenzmitteln verspricht mehr Gewinne als der Handel mit Kokain. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung scheitert nicht selten an der unübersichtlichen Rechtslage. Insbesondere der Versandhandel über das Medium Internet wird heute als primärer Vertriebsweg für illegale Arzneimittel gewählt. Diese Webseiten sehen aus wie legale Internet-Apotheken; sie spiegeln dem Verbraucher vor, hier könne er rezeptfreie Medikamente wie Potenzmittel, Schlankheitsmacher und Lifestyle-Produkte legal und zu einem günstigen Preis erwerben. Die Fälscher lassen keinen Trick aus, um ihre Produkte legal erscheinen zu lassen. So wird beispielsweise unter den FAQs auf die Frage, ob ein bestimmtes Medikament rezeptpflichtig sei, geantwortet: „Wir fragen Sie nicht nach einem Rezept.“ Das ist eine Irreführung der subtilen Art, denn die Frage, ob ein Rezept benötigt wird, wird nicht beantwortet. Das Problem des illegalen Handels mit gefälschten Arzneimitteln wurde in Europa lange unterschätzt. Inzwischen wurde von der EU eine „Fälschungsrichtlinie“ zum Schutz der Verbraucher erlassen. Darin werden Maßnahmen angesprochen, mit denen das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindert werden soll. Dazu zählt beispielsweise die Verpflichtung, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich jede einzelne Packung mit Sicherheitsmerkmalen zu versehen ist. Diese sollen die Unversehrtheit der Verpackung erkennen lassen und eine Echtheitsprüfung ermöglichen. Dabei werden Siegeletiketten zum Verschließen der Faltschachtelenden zum Schutz vor unerkannter Manipulation, das Anbringen eines „individuellen Erkennungsmerkmals“ auf der Verpackung sowie der Aufbau eines End-to-End-Verifikationssystems vorgeschrieben (Track & Trace). Einen weiteren zentralen Baustein der Sicherheitsarchitektur der „Fälschungsrichtlinie“ stellt das Europäische Sicherheitslogo dar. Dieses wurde ab dem 26. Juni 2015 europaweit eingeführt und muss – in Deutschland mit viermonatiger Übergangsfrist – auf den Homepages der in den EU-Mitgliedstaaten jeweils zugelassenen Versandapotheken deutlich sichtbar abgebildet sein. Mit einem Klick auf das Logo erreicht der Nutzer per Hyperlink eine Liste mit Versandapotheken, die in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat registriert sind. Die von ihm gehostete Liste enthält auch die Internetadressen der Versandapotheken, sodass der Nutzer diese im Browser überprüfen und mit einem erneuten Klick auf den Link zu der Homepage der Versandapotheke zurückgelangen kann.